Betrugsverdacht: callando / avanio / music star

24.04.2006:
Ich habe auf meiner Telefonrechnung einen falschen Betrag über 4,50 € (+ MwSt) entdeckt. Eine angebliche Call-By-Call-Internetverbindung, die definitiv bei mir nicht zustande kommen konnte, da ich seit Ende letzten Jahres DSL habe. Ich habe im Nachhinein entdeckt, dass dies schon zweimal zuvor seit Oktober 2005 vorkam, mir aber nicht auffiel.

Über den Smartsurfer nutzte ich vor geraumer Zeit einige Male den günstigen Call-by-Call-Tarif von Avanio, wodurch Avanio meine Daten erhielt auf deren Grundlage sie dann wohl betrügerisch tätig wurden. Smartsurfer & Co. können nichts dafür – das sind gute Programme, doch wer eine Verbindung zu Avanio aufgebaut hatte, sollte mal seine Telefonrechnungen überprüfen.

Bei einer Internetrecherche kam ich auf folgende Berichte:

Nachtrag 09.05.2006:

Wie nicht anders zu erwarten, weigert sich Callando Verantwortung zu übernehmen und verweist auf die Avanio GmbH & Co. KG. Auf dieses Ping-Pong lasse ich mich nicht ein und habe meine Forderung nachdrücklich bekräftigt. Mal sehen, was nun geschieht.

Eben stieß ich interessanterweise auf einen Bericht über Callando aus dem Jahr 2000. Da haben die ohne die avanio-Connection dieselbe Masche abgezogen. Ich frage mich, wieso Unternehmen so lange offenbar betrügerisch tätig sein können ohne belangt zu werden:

Nachtrag 21.05.2011:

Dieser Artikel ist der weitaus meistbesuchte und -kommentierte Beitrag in meinem Blog. Am 17.05. gab es in der Zugriffsstatistik meines Blogs einen sprunghaften Anstieg an Abrufen, die alle durch Suchanfragen und nicht durch eine neue Verlinkung einer anderen Website herstammten. Nach etwas Recherche fand ich heraus, dass es im Fernsehen einen Beitrag zum neuen “Geschäftsfeld” des ehemaligen Geschäftsführers von “callando” gab. Da die fleißigen Kommentatoren zu diesem Beitrag schon vor vielen Monaten auf diese neue Abofalle hinwiesen, landeten die Suchanfragen auch hier hin.

Hier nun der Fernsehbeitrag zu “music star“:

(Quelle, Akte 20.11)

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612 Responses to Betrugsverdacht: callando / avanio / music star

  1. Ralf says:

    Hallo zusammen,

    seht doch mal unter http://weblawg.saschakremer.de/2006/07/19/avanion
    Beitrag 198.

    Da bekommt man endlich einen Eindruck von dem Ausmass (!).

    cu

    Ralf

  2. Lisa says:

    Typisch Waldenberger !!!!!

  3. Lisa says:

    "Quer durch die Instanzen!"

  4. Ralf says:

    Hallo,

    wo doch immer so schön von der 01075 die Rede ist: http://www.teltarif.de/arch/2007/kw42/s27573.html
    Nächste "Panne" der gleiche "Abrechner" die c. GmbH von Herrn R.

    Leider haben die ja bekanntermassen Ihre "Fans".

    cu

    Ralf

  5. gegu says:

    -

    Ja, wenn ich die von AVANIO herausgegebene Pressemitteilung (siehe #555 bei Lisa) lese, so kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, daß Avanio langsam kalte Füße bekommt.

    Nachdem inzwischen die Staatsanwaltschaft aktiv geworden ist und z.Z. mehrere Prozesse laufen (und auch welche von den Klägern GEWONNEN wurden – dies wird freilich in der Pressemitteilung nicht erwähnt…), so könnte das fragwürdige "Geschäftsmodell" von Avanio seinem Ende entgegen gehen.

    Während es für die Kläger nur um 50 oder 100 Euro geht, stehen bei Avanio Millionen-Einnahmen zur Debatte. Wen verwundert es, daß da ein gewisser Rechtsanwalt W. wie ein Löwe kämpft. Schließlich richtet sich das Honorar stets nach dem Streitwert. …

  6. Bernhard says:

    Zufälligerweise heißt der Datenschutzbeauftragte der besagten Firma wie der Rechtsanwalt,
    der dieses sonderbare Geschäftsmodell vor Gericht so vehement verteidigt. Ist das nicht
    merkwürdig? Oder vertritt sich der Rechtsanwalt am Schluß vielleicht selber?
    Gruß B.

  7. ralf says:

    Keep smiling.

    Zitat von Teltarif:
    "Opfern von Abzockern bleibe damit nur die Hoffnung auf Gerechtigkeit im Strafverfahren und auf mehr Verbraucherschutz in Zukunft…"

    Zitat aus der Pseudo-Presseinformation der f. GmbH passend zu dem Bericht von Teltarif und xdial.
    "Bereits zuvor hatte die Stiftung Warentest gegenüber einem Online-Dienst erklärt, der Aufwand eines Gerichtsverfahrens stehe in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Risiken, beispielsweise einer Kündigung seitens der Rechtsschutzversicherung. Diese Erkenntnis setze sich allem Anschein nach mehr und mehr durch, sagte ein f.-Sprecher in Dresden"

    Wenn man sich anscheinend auf diesen Artikel beruft, würde das dann nicht bedeuten, dass man sich zum wenig erlauchten Kreis der "Abzocker" dazu gehörig fühlt?

    Interessenkonflikte trüben dann wohl den Verstand. (siehe 557)

    Passendes Zitat von einer anderen Seite der Abzocker-"Freunde":
    "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
    War der geschätzte Herr Herzog nicht einmal BGH-Präsident? Er wäre sicher erstaunt darüber welcher Personenkreis meint sich auf BGH-Urteile berufen zu können.

  8. Lisa says:

    > "Kündigung seitens der Rechtsschutzversicherung" <

    Eine Rechtsschutzversicherung gibt entweder eine Deckungszusage oder sie gibt sie nicht.
    Das Risiko einer "Kündigung" in diesem Zusammenhang ist völliger Quatsch !!!

  9. Lisa says:

    Es wird in dieser "Presseerklärung" die Stiftung Warentest zitiert und dann unmittelbar dieser "Quatsch" angehängt, was dann den Eindruck erwecken soll, daß das auch Aussage der Stiftung Warentest sei.
    Damit kann man niemand, der über ein Mindestmass an Verstand verfügt, einschüchtern.

  10. Kuno says:

    Ich habe gerade mit dem Staatsanwalt in Pirna telefoniert. Er teilte mir mit, dass die Anklage gegen die Firma eigentlich schon im Mai hätte erfolgen sollen. Da aber irgendwelche Nachermittlungen erforderlich waren, die nun abgeschlossen sind, soll es nun recht bald zur Anklageerhebung kommen.
    Der Ausgang des Verfahrens ist insofern von Bedeutung, als bei einer Verurteilung der Firma wegen Betruges zivilrechtlich geltend zu machenden Rückforderungen von Geschädigten dieses Urteil zugrunde gelegt wird.

  11. Ralf says:

    Hallo zusammen,

    auf http://weblawg.saschakremer.de/2006/07/19/avanion
    wird von einem User gemeldet, dass Zitat: "…die Anklage gegen die Firma eigentlich schon im Mai hätte erfolgen sollen. Da aber irgendwelche Nachermittlungen erforderlich waren, die nun abgeschlossen sind, soll es nun recht bald zur Anklageerhebung kommen.
    Der Ausgang des Verfahrens ist insofern von Bedeutung, als bei einer Verurteilung der Firma wegen Betruges zivilrechtlich geltend zu machenden Rückforderungen von Geschädigten dieses Urteil zugrunde gelegt wird." Zitat Ende.

    Der Datenschutzbeauftragte wandelt mit seiner Aussage, dass er mit der Einstellung der Ermittlungen rechne unverändert auf der breiten Strasse seiner unerfüllbaren Phantasien.

    cu

    Ralf

  12. Lisa says:

    @Ralf

    Wo kann man das mit dem Datenschutzbeauftragten nachlesen?

  13. Ralf says:

    @Lisa

    siehe unter av**.net, Impressum oder auch f**surf24.net, Impressum.
    Ich denke aber, dass die Mitteilung dahin gehend von Dir verstanden wurde,
    dass der geschätzte Herr in seiner Eigenschaft als DSB der f.GmbH
    diese Aussage gemacht hat, das ist nicht der Fall. Nach aussen vertritt
    er die Angelegenheit ausschliesslich als RA und nimmt damit das Mandat
    war. Ich bitte daher die missverständliche Äusserung zu entschuldigen,
    ich habe bei der Person nicht nach ihrer Funktion unterschieden.

    @Kuno (561)
    Uups, aber positive Mitteilungen können auch wiederholt werden. Dein
    Posting war als ich meines abgesandt hatte noch nicht veröffentlicht.

    cu

    Ralf

  14. Ralf says:

    @Lisa::
    http://www.teltarif.de/arch/2007/kw43/s27631.html

    Zitat aus dem o. g. Link: "… Er (der Anwalt der f. GmbH) rechne auch damit, dass die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt werden…" Zitat Ende.

    cu

    Ralf

  15. Lisa says:

    Ich hatte das so verstanden, daß ein "offizieller" Datenschützer sich dazu (zugegebenermaßen etwas merkwürdig!) geäußert hatte.
    Aber so ist ja "alles klar".

    Gruss Lisa

  16. Kuno says:

    Nochmals: ich habe mit dem Staatsanwalt persönlich telefoniert und er hat mir mitgeteilt, dass die erforderlichen Nachermittlungen abgeschlossen seien und nun recht bald die Anklageerhebung erfolgen würde. Ich denke, das ist klar und deutlich.

  17. Lisa says:

    "Die Verbraucherzentrale Berlin wird gegen die Funsurf24 GmbH Klage erheben und bittet betroffene Verbraucher um Unterstützung."
    http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/

  18. Lisa says:

    "Die Verbraucherzentrale Berlin (VZ) will den Spuk jetzt endgültig stoppen. Sie hat die Funsurf24 GmbH aufgefordert, den Einzug von Grundgebühren nach Smartsurfer-Einwahlen zu stoppen. Doch das Unternehmen weigert sich."
    http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldun

  19. Denis says:

    Hallo,
    ich nutze leider den callbycall Tarif "Netspecial" von Callando. Nun haben diese ****** den Namen in "Netspecial2" umbenannt, natürlich ohne info…..was zur folge hat dass ich aufgrund eines falschen Benutzernamens nun statt0,09ct 4,49ct pro minute zahlen soll….wenn jemand gleiche erfahrungen machen musste, bitte ich um email D_Schnellenbach(a)web.de
    Danke

  20. Ralf says:

    Hallo,

    das ist ja eine tolle "Presseinformation".

    Die unterlegenen Verbraucher sollen andere Verbraucher verklagen.
    Wie nannte dieser "Anwalt" das? Aufwiegelei?

    cu

    Ralf

  21. Lisa says:

    Ich frage mich langsam:
    wie lange lassen sich die Richter / das Gericht diese "Vorgehensweise" des Anwalts noch gefallen?
    Werden da nicht Rechtsmittel rechtsmißbräuchlich angewandt?
    (und macht das der Anwalt nicht schon immer so ???)

  22. Lisa says:

    "Begründungen des Gerichts für Klageabweisungen

    Im Fall der zuvor angesprochenen abgewiesenen Klagen zeigen die uns vom Amtsgericht Dresden zugesandten Urteilsbegründungen, dass die Frage nach der Berechtigung der funsurf24-Forderungen in den erwähnten Streitfällen nicht verhandelt wurde und die betreffenden Klagen von Nutzern der avanio-Zugänge gegen die funsurf24 abgewiesen wurden, weil entweder der Streitgegenstand (Abbuchungen und Zeitraum) "nicht hinreichend bestimmt wurde" oder weil die Klägerin (Internetnutzer) nicht beweisen konnte, dass "die von ihr vorgetragene Leistungserlangung der Beklagten" (Zahlung der monatlichen Grundgebühren an die funsurf24) tatsächlich stattgefunden habe.
    Das Gericht sah es durch vorgelegte Telekom-Telefonrechnungen, in denen Leistungen in Rechnung gestellt und die Abbuchung im Lastschriftverfahren angekündigt wurden, nicht als bewiesen an, dass die Forderungen auch tatsächlich beglichen wurden. Auch der Umstand, dass die Klägerin Gutschriften von der funsurf24 erhalten habe, beweise nicht den Zahlungsvorgang. Daher kam es nach Ansicht des Gerichts weder auf die Frage an, ob hier wirksam ein Dauerschuldverhältnis zwischen den Parteien zu Stande kam, noch auf die übrigen Voraussetzungen, beispielsweise das Fehlen eines rechtlichen Grundes für die Forderungen der funsurf24."
    http://www.teltarif.de/arch/2008/kw05/s28714.html

    Das sieht doch so aus, daß im Gerichtssaal die Einzahlungsquittung / der Bankbeleg nicht vorgezeigt werden konnte und deshalb die Klage abgewiesen wurde.
    In welchem "Rechtsstaat" leben wir ???

  23. andreas says:

    hallo miteinander….

    tja…auch uns hat es getroffen..aber wir haben es erst heute gemerkt… *seufz*
    aber auch nur, weil wir jetzt einen dsl anschluss haben und nicht mehr übers modem ins netz gehen.. somit war die unübersichtliche tel.-rechnung verschwunden und der betrag fiel uns (leider erst heute ) auf.
    ich hoffe nur, dass diesen leuten nun endlich mal das handwerk gelegt wird…

  24. Werner says:

    Moin…….
    Ist doch merkwürdig, wer einen Tarif ausgewählt hat, bei dem eine Grundgebühr fällig wird, wer diese dann angeblich monate- oder gar jahrelang bezahlt und gegen seine Telefonrechnung keinen Einspruch erhoben hat, der kann die angeblich gezahlten Gebühren nicht später mit einer frei erfundenen Begründung zurückverlangen, ist in einer Presserklärung von Ananio und Funsurf24 zu lesen.
    Genau diese Gebühren habe ich, (die über einen längeren Zeitraum von der Deutsche Telekom AG eingezogen worden sind), vollständig erstattet bekommen, nachdem ich mit einer Anzeige gedroht hatte, die ich später auch eingereicht habe.
    Was denn nun, ich gehe davon aus, das diese Gebühren zu Unrecht eingezogen worden sind, ansonsten hätte ich die ( damals noch Avanio) Gebühren wohl nicht zurückerstattet bekommen.
    Die Anzeige konnte ich damals nicht zurücknehmen, wollte ich auch nicht wirklich und werde zwischenzeitlich unter einem Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Dresden geführt, nachdem Unterlagen der Staatsanwaltschaft (T-Com Rechnungen und Gutschriften, sowie der Schriftverkehr per Mail mit Avanio) angefordert wurden.
    Da fällt mir noch ein Satz von Avanio ein, in dem es heißt: Es ist ja soooo bequem, die Gebühren über die Deutsche Telekom einzuziehen. Das sagt eigentlich alles.
    Die Kanzlei Waldenberger und die Geschäftsführung der Funsurf24 sollten sich noch nicht zu sicher sein hinsichtlich der abgewiesenen Klagen.

  25. Lisa says:

    hallo Werner,

    ich gehe davon aus, daß du die Gebühren "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zurück erstattet bekommen hast. Und das beweist leider garnichts.
    Aber deinen letzten Satz kann ich nur unterstreichen!

    Lisa

  26. Sanne says:

    @Werner,

    auch ich mir ist leider erst heute aufgefallen, dass ich abgezockt werde.
    Nun überlege ich, welche Strategie die beste ist.
    Neben den Rechnungen könnte ich sogar noch alle Kontoauszüge zeigen.

    Wie hast Du es denn hin bekommen?
    Wirklich nur eine Drohung mit einer Anzeige oder mehr?
    Könnte ich Dein Schreiben mal sehen??

    Viele Grüße
    Sanne

  27. gegu says:

    Lange hat man hier nichts von unseren Freunden bei "A…" gehört.

    Man könnte meinen, alles sei gut ausgegangen, wenn man nicht an anderer Stelle lesen müßte, daß noch immer Betrogene erst jetzt im Sommer 2008 bemerken (meist nach Umstellung von Analog oder ISDN auf DSL), daß sie nunmehr seit 3 Jahren "Mitgliedsbeiträge" an A. abführen.

    Dagegen lese ich nirgendwo, daß die Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft zu Zwangsmaßnahmen gegen A. geführt haben. A. macht weiter wie bisher. Bereits vor zwei Jahren hörte man aus Pirna, daß "in den nächsten Tagen" die Prozesse sein sollten.

    Was schließt der Leser aus alledem? – Der Leser sagt sich: " … !"

  28. Ralf says:

    Das Interesse an der Angelegenheit scheint ganz im Sinne der A … zum erliegen gekommen zu sein.

  29. gegu says:

    … aber wie können hunderte von Strafanzeigen gegen A. in Pirna einfach "versanden" ? ? ?

    Nach nunmehr 3 Jahren, einfach gar nichts …

  30. Ralf says:

    Im November 2007 wurde von einem User der mit StA telefoniert hat

    mitgeteilt, dass es wohl schon im Mai (gemeint ist 2007) zur Anklageerhebung

    hätte kommen sollen. Es wurde hier nach ermittelt, aber jetzt (also irgendwann

    kurz nach November 2007 solle wohl recht bald diese Anklageerhebung erfolgen.

    Tja, jetzt müsste man vielleicht mal in Erfahrung bringen was "recht bald"

    im juristischen Sinne bedeutet. Erinnert einen ein bischen an das spanische

    manana, kommst Du heut nicht, kommst Du morgen, vielleicht auch nie.

    Der Knüller wäre ja, dass das Landgericht nachher die Klage der StA wegen

    Fristversäumnis nicht mehr zulässt. Ob das dann wenigstens in der "BILD"

    steht?

    cu

  31. antom says:

    Ich habe zum Glück alle Unterlagen (1) meiner Rechtsvertretung zwecks Zivilklage übergeben. Die Klage wurde dem Amtsgericht Dresden vorgelegt. Unabhängig davon erstattete ich schon vor Monaten eine Strafanzeige (§ 263 StGB)gegen die Firma. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat über meine Rechtsvertretung auf meine Nachfrage im Juli 2008 mitgeteilt, dass die über 300 Anzeigen nun der Polizei zwecks weiterer Ermittlungen übergeben werden. Ich darf davon ausgehen, dass dies (15. September 2008) erfolgt ist. Mein dritter Schritt: Der Rechtsanwaltskammer Berlin legte ich eine Beschwerde vor (§§ 43, 43 a (1), 43 a (3) BRAO). Sollte dies nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, erwäge ich eine Anzeige nach dem STGB.

    be

  32. fantoar says:

    Auch ich habe – Dank der unübersichtlichen Telekom-Abrechnung – gerade erst festgestellt, dass man mir unberechtigterweise Geld abgezogen hat. Avanio stellt sich quer, meint, dass es Gerichtsbeschlüsse gebe, in denen das Gegenteil des Amtsgerichts Dresden beschrieben würde und dass ich quasi froh sein soll, dass man mir jetzt entgegengekommen sei, meinen Zugang zu kündigen. Ich bin wütend auf web.de, dass die nicht genauer geprüft haben, ich bin sauer über das Rechtssystem, dass Kunden hier offensichtlich im Regen stehen lässt und ich werde jetzt alle Rechtsmittel gegen diese Firma einsetzen, die ich einsetzen kann, inklusive der Telekom und callando, die das Geld so "unschuldig" einziehen.

  33. antom says:

    Hallo fantoar,

    kein (!) Gerichtsurteil hat bisher die Rechtmäßigkeit des besagten Geschäftsmodell überprüft. Die angeführten Beschlüsse sind nur Nebenschauplätze, die die Geschädigten abhalten sollen, den Rechtsweg einzuschlagen. Auf jeden Fall empfehle ich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden / Pirna vorzulegen. Ansonsten sollte man vorsichtig bei der Wortwahl gegenüber der Firma und dem RA sein. Es wird ansonsten das aus der Politik hinlänglich bekannte Verfahren angewandt: Der Geschädigte wird skandalisiert, um von dem eigentlichen Skandal abzulenken, dem Geschäftsmodell!

  34. Was lange währt… Ganz allmählich naht das Ende der Avanio-Affäre. Hier ist der aktuelle Zwischenstand:
    http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-

  35. Heribert says:

    Eine Frage an die Fachleute:

    war heute nicht Gerichtstermin in Dresden in Sachen avanio?

    Weiß jemand, was dabei herausgekommen ist?

    Da man nichts hört und liest, wahrscheinlich nichts…

    Schade!

    Heribert

  36. berger says:

    an alle avanio, funsurf 24 geschädigten,wehrt euch

    schreibt an "Bild kämpft für Sie"

    Brieffach 3440

    20350 Hamburg

    danke

  37. bernd says:

    Hallo,

    auf der seite der berliner verbraucherzentrale,steht das gerichtsurteil vom 21.1.09,hier hat die verbraucherzentrale echt was bewirkt

    gegen funsurf 24,avanio,auch musterbriefe sind erhältlich etc.(wie man jetzt an sein geld kommt),

    mfg berger

  38. gegu says:

    Sommer 2005 hat "avanio" angefangen.

    Jetzt, im Januar 2009 wurde das Spiel beendet.

    Das Geld von all den Tausenden, die sich nicht melden, darf avanio behalten. Wenn ein "Unverschämter" sein Geld zurück fordern sollte, so darf avanio dennoch die Hälfte behalten.

    siehe hierzu:
    http://www.vz-berlin.de/UNIQ123412530517340/link5

  39. hansi müller says:

    sehr zu empfehlen auch der ganz neue artikel über avanio(avanio ins suchfeld eingeben) auf http://www.test.de,der artikel nimmt stellung und empfehlungen zum urteil der verbraucherzentrale berlin,hoffentlich eröffnet die staatsanwaltschaft dresden bald das verfahren gegen diese firma funsurf 24,avanio;

  40. Der direkte Link zum Bericht über den wohl vorletzten Akt in der Avanio-Affäre lautet:
    http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-

    Grüße,

    Christoph Herrmann

    Stiftung Warentest

    Online-Redaktion

  41. hetbe says:

    Hallo,

    meine Zivilklage vor dem Amtsgericht Dresden ist noch nicht entschieden. Meine Unterlagen sind komplett.Auch einen Desktopausdruck meiner Reg-Datei mit Smartsurferinstallation habe ich beigefügt, aus dem hervorgeht, dass ich bereits 2005/2006 hereingelegt wurde. Bin gespannt, was die nun anbieten. Ich versuche, die Sache voll durch zuziehen. Werde mich je nach Entwicklungsstand erneut melden. Sollte weiterhin mit unvollständigen, unrichtigen und fälschlichen Kommentaren die ganze Angelegenheit weiter begleitet werden, erwäge ich strafrechtliche Schritte – der Betreffende weiß, was ich damit meine.

    gruß be

  42. Gerrit says:

    Hi!

    Ich habe auch das Problem mit Avanio, laut der "freiwilligen" außergerichtlichen einigung muss man aber anscheinend ein protokoll vom Smartsurfer der einwahl von 2005 als beweis vorlegen. Leider habe ich das nicht finden können auf meiner festplatte, da es vermutlich schon gelöscht ist. Hat jemand hier ein Protokoll davon und kann es mir vielleicht mal schicken?? (Meine adresse ist g2-k@gmx.de).

    Gruß

  43. Damian says:

    Hallo!

    Benötigt wird der "Nachweis, dass die Einwahl im Zeitraum vom 10.06.2005 bis zum 20.06.2005 bei "vanio.flexi" unter der Nummer 019351515 über den "Smartsurfer" erfolgt ist. Der Nachweis erfolgt durch die "Kostenübersicht" des "Smartsurfers", in der alle Einwahldaten aufgelistet sind."

    Das war bei mir der Fall – leider erst jetzt nach Umstellung auf DSL bemerkt. Wo in aller Welt soll ich denn jetzt noch eine solche Kostenübersicht herbekommen???

    Das kann ich wohl vergessen.

    mfg

  44. Bernhard Hetz says:

    Hallo,

    der Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Dresden ist auf den 12. Juni, 11.00 Uhr, anberaumt.

    mfG

  45. gegu says:

    Sommer 2005 hat “avanio” angefangen.

    Jetzt, im Mai lese ich vorstehend bei Bernhard, daß ein Termin am 12.6. sein soll. Sommer 2005 bis Sommer 2009: Vier volle Jahre treibt Abvanio sein böses Spiel. Und noch immer gibt es Leute, die z.Z gerade entdecken (meist bei Umstellung auf DSL), daß sie bis heute Monat für Monat hereingelegt wurden.

    Zugleich sieht man daran, daß der Vergleich von Anfang dieses Jahres (siehe:
    http://www.vz-berlin.de/UNIQ123412530517340/link5
    ) [weiteres Einziehen von "Mitgliedsgebühren" zu unterlassen] NICHT einghalten wird.

    Dies zeigt am allerbesten, daß die beiden "Herren" sich "einen Sch… darum kümmern", was Recht und Ordnung angeht.

  46. uwe says:

    220 Euro beträgt mittlerweile mein persönlicher Schaden. Hab den Betrug erst vor 2 Wochen bemerkt und einen Brief an avanio geschrieben.
    Die Antwort: Keine Rückzahlung (auch nicht teilweise), Kündigung akzeptiert, bei erneuter Einwahl wird automatisch neue Mitgliedschaft eingegangen !!!
    Hat wer 'nen M******-Cocktail? [Anm. redaktionell bearbeitet]

    Jedenfalls werden bei den Ahnungslosen trotz Urteil die Gebühren munter weiter eingezogen. Auf meine Aufforderung hin, die Ahnungslosen doch wenigstens über ihre Mitgliedschaft zu informieren, sagte mit die Hotline: Wo kämen wir da hin, selbst unser eigenes Geschäftsmodell zu schädigen…

  47. Ralf says:

    Hi,

    gibt es etwas Neues?????

    cu

  48. Lisa says:

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in einem (Haupt-)Verfahren gegen D.G. und T.R. Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben.

    Andere Verfahren wurden vorläufig eingestellt.

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